Unter Wohnraummiete versteht man die Vermietung von Gebäuden und Räumen zu Wohnzwecken. Das Wohnraummietrecht hat dieselbe gesetzliche Basis wie das allgemeine Mietrecht, hält aber in Sondervorschriften zahlreiche Erleichterungen und Vergünstigungen für den Mieter bereit (z. B. beim Kündigungsschutz und den Kündigungsfristen), die im allgemeinen Mietrecht oder dem Gewerbemietrecht keine Anwendung finden.
Wir können für Sie Wohnraummietverträge ausarbeiten oder überprüfen. Bei allen Streitigkeiten aus Wohnraummietverträgen beraten und vertreten wir Sie als Vermieter oder Mieter gerne sowohl außergerichtlich wie gerichtlich.