Handelsrecht:
Das Handelsrecht regelt das Recht der Kaufleute untereinander und ist im Handelsgesetzbuch (HGB) gesetzlich normiert worden. Im Handelsrecht werden spezielle Vertragstypen, die nur Kaufleute untereinander (z. B. der Handelsvertretervertrag), oder Kaufleute gegenüber anderen Kaufleuten und Nichtkaufleuten (z. B. Speditionsvertrag) betreffen, geregelt. Das Handelsrecht enthält auch einige Modifikationen und Verschärfungen für allgemeine Verträge (z. B. Kaufverträge), wenn beide Vertragsparteien Kaufleute sind.
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